BayObLG – jetzt noch stoppen, bevor es zu spät ist!

Beschluss vom Bezirksparteitag (11.11.2018)

Die FDP Oberbayern fordert die sofortige Wiederabschaffung des Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG).

Die Wiedereinführung des BayObLG wurde am 11.07.2018 unter Zustimmung aller Fraktionen im Landtag beschlossen. Seit dem 15.09.2018 gibt es das BayObLG wieder, ab dem 01.02.2019 sollen die Zuständigkeiten in Strafsachen hinzukommen. Der geringe Nutzen dieser Wiedereinführung steht in absolut keinem Verhältnis mit den verbundenen Kosten. Vielmehr sollte die Justiz generell mit ausreichenden Mitteln und Richterstellen, besonders bei den Verwaltungsrichtern, gestärkt werden.

Wir fordern außerdem, dass die §§ 8, 10 EG-GVG und § 7 EG-ZPO, welche das Oberste Landesgericht auf Landesebene zulassen, gestrichen werden. In § 9 EG-GVG und § 121 Abs. 3 GVG sollen die Verweise auf ein oberstes Landesgericht gestrichen werden.