Flächen nutzen – Flächenfraß verhindern

  1. Eine Baugenehmigung für Einzelhandel und Gewerbe im Großraum München soll nicht mehr für Vorhaben erteilt werden, die nur ein Geschoß – Erdgeschoß – aufweisen.
  2. Soweit möglich, sind daher Flächen für Gewerbe und Einzelhandel in Mischgebiete auszuweisen.
  3. Die Baunutzungsverordnung ist so zu ändern, dass auch über großflächigem Einzelhandel Wohnnutzung zulässig sein soll.

Freiflächen sind für eine nachhaltige Entwicklung der Region ein hohes Gut. Deshalb ist ein behutsamer Umgang mit vorhandenem Grund und Boden erforderlich.

Der prognostizierte Zuwachs der Wohnbevölkerung in der Region verbietet es, Baugrund nur erdgeschossig zu nutzen.

Dies gilt insbesondere für großflächigen Einzelhandel, aber auch für nichtstörendes Gewerbe.