Qualzucht: Hochleistungs-Milchkühe

Beschluss des Bezirksvorstandes vom 15.01.2020

Wir fordern, dass

  • das BMEL auf der Grundlage des § 11b Abs. 4 TierSchG, in einer Rechtsverordnung zuchtbedingte Krankheitsrisiken in der Nutztierzucht näher bestimmt und
  • die Zucht mit bestimmten Nutztierrassen, bzw. Linien verbietet, oder beschränkt, wenn dieses Züchten zu Verstößen gegen § 11b 1 TierSchG führen kann.
  • die Zusammenhänge zwischen Zucht und Erkrankung transparent dargestellt werden.
  • die Gesundheit der Milchkühe nicht durch das Zuchtziel höherer Milchleistung beeinträchtigt wird. Bei der Bewertung, ob Leistungszucht als Qualzucht anzusehen ist, muss das Hauptaugenmerk auf das Tierleid gerichtet werden. Qualzucht definiert sich durch geno- und phänotypische Veränderungen bei der Züchtung von Tieren, die Schmerzen, Leiden, oder Verhaltensstörungen verursachen. Solche Züchtungen dürfen nicht geduldet, oder gar gefördert werden.