50 Jahre G10: Zeit für Rechtsstaat!

Beschluss des Bezirksvorstandes vom 26.03.2020

Mit den Notstandsgesetzen von 1968 wurde vor 50 Jahren durch die erste
Große Koalition in Artikel 10 des Grundgesetzes ein Absatz angefügt, der die
reguläre gerichtliche Kontrolle von Eingriffen in das Grundrecht auf Brief-, Post-
und Fernmeldegeheimnis abschaffte. Entgegen Artikel 19 Absatz 4 Grundgesetz
(Rechtsweggarantie) steht den Bürgerinnen und Bürger seither nicht mehr der
ordentliche Rechtsweg offen, wenn sie von staatlichen
Überwachungsmaßnahmen betroffen sind. An die Stelle der Gerichte trat
stattdessen ein politisches Gremium, die vierköpfige „G10-Kommission“.

Wie schon damals, treten die Freien Demokraten auch heute noch für ein hohes
Schutzniveau unserer Bürgerrechte sowie eine wirksame rechtsstaatliche
Kontrolle staatlicher Grundrechtseingriffe ein und lehnen deshalb nach wie vor
die damals vorgenommene Änderung des Grundgesetzes ab. Unserer
Überzeugung nach sollte jedem EU-Bürger der reguläre Rechtsweg offenstehen,
um sich gegen ihn gerichtete Überwachungsmaßnahmen zur Wehr zu setzen.

Wir Freie Demokraten setzen uns daher dafür ein, dass der Artikel 10 des
Grundgesetzes wieder in seine ursprüngliche Fassung zurückversetzt wird
,
die lautet:

„Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden.“

Die bisherigen Aufgaben der G10-Kommission sollen damit künftig wieder auf ein
ordentliches, nichtöffentlich tagendes Gericht übergehen, welches eine
unabhängige rechtsstaatliche Kontrolle der Kommunikationsüberwachung und
damit ein hohes Schutzniveau der Bürgerrechte sicherstellt.

Darüber hinaus sollen grundsätzlich alle Überwachungsmaßnahmen regelmäßig
und in einer Gesamtbetrachtung auf ihre Notwendigkeit hin überprüft und im
Zweifel wieder abgeschafft werden. Als nächsten Schritt werden wir uns dafür
einsetzen, dass die Quellen-Telekommunikationsüberwachung /
Online-Durchsuchung verboten wird.