Bezirk Oberbayern - demokratischer und bürgernäher

Beschlossen auf dem Bezirksparteitag am 8. November 2020

Die Bezirke nehmen Aufgaben war, die die Leistungskraft oder den Bereich der Landkreise und kreisfreien Städten übersteigt. Diese Aufgaben sind im Besonderen solche der Sozialhilfe, der Teilhabe für Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohter Menschen, Trägerschaft von Psychiatrien, des Naturschutzes und der Kultur-, Heimat-, und Denkmalpflege.

Die FDP Oberbayern sieht in den Bezirken, der dritten kommunalen Ebene in Bayern, eine wichtige regionale Verankerung der Demokratie. Gerade darum fordern wir Veränderungen in den Bereichen Wahlen und Abstimmungen, Verwaltung und Finanzierung. Die für den Bezirk gedachten Mittel sind auch dem Bezirk zuzuführen, nicht den Landkreisen. Die Finanzierung des Bezirks Oberbayern ebenso wie aller bayerischen Bezirke benötigt eine grundsätzliche Neuausrichtung, bei der der Bezirk seiner Verantwortung als überörtlicher Sozialhilfe­träger auch gerecht werden kann.

1. Finanzierung

Der Bezirk Oberbayern finanziert sich zu 90% aus der Bezirksumlage. Diese wird, je nach Steuerkraft, von den Landkreisen und kreisfreien Städten gezahlt. Wir finden: Solide Finanzierung geht anders!

Die Landkreise wiederum finanzieren sich über die Kreisumlage durch Beiträge der Gemeinden.

Der Bezirk nimmt in Bayern viele Pflichtaufgaben wahr – gerade im Bereich der Eingliederungshilfe und der ambulanten Pflege. Dadurch hat der Bezirk wenig Einsparmöglichkeiten im Budget, selbst in einer solchen Krisen wie jetzt. Die Gemeinden finanzieren sich auch über die Gewerbesteuer. In einer Wirtschaftskrise ist mit einem drastischen Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen zu rechnen. Die Steuerkraft sinkt, der Finanzbedarf des Bezirks bleibt aber, dass führt somit zu steigenden Hebesetzen – erst in der Bezirksumlage und dann in den Kreisumlagen. Am Schluss fehlt das Geld den Gemeinden vor Ort. Das gilt es zu verhindern.

Wir fordern daher, ein eigenes System der Steuerzuweisung für die Bezirke. Dies würde zu einer Verstetigung der Einnahmen bei gleichzeitiger Entlastung der Gemeinden führen.

Im Bereich der überörtlichen Sozialhilfe fordern wir das Drittel-Prinzip zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Die Gelder sind dabei der tatsächlich zuständigen Stelle zuzufließen, hier also den Bezirken.

Als kommunale Ebene steht auch dem Bezirk ein kommunales Selbstverwaltungsrecht zu. Daher muss der Freistaat Bayern beim Bayrischen Finanzausgleich die Bezirke von sich aus berücksichtigen, sodass auch die Bezirke als Kommunen ihre Aufgabe „kraftvoll“ wahrnehmen können.

2. Abstimmungen

Auf Bezirksebene sind zurzeit Bürgerbegehren und -entscheide sowie Bürgeranträge nicht möglich. Auf allen anderen Ebenen in Bayern (Landes-, Landkreis-, Gemeindeebne) sind Formen der direkten Demokratie möglich. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur politischen Bürgernähe und unseres demokratischen Systems.

Wir fordern daher, diese Lücke zu schließen und eine Regelung Art. 12a Bürgerbegehren und Bürgerentscheide und Art. 12b Bürgerantrag in die Bezirksordnung einzufügen. Vorbild dafür können Art. 18a u. 18b der Gemeindeordnung und 12a u. 12b der Landkreisordnung sein.

3. Wahlen

Sowohl der Bürgermeister auf Gemeindeeben wie auch der Landrat auf Landkreisebene werden direkt gewählt. Der Bezirkstagspräsident, der den Bezirk auch als Ganzes nach außen vertritt, wird hingegen lediglich vom Bezirkstag gewählt.

Wir fordern daher, das Amt des Bezirkstagspräsidenten direkt von den Bezirksbürgern gewählt werden.

4. Verwaltung

Die Verwaltung muss auf mögliche Digitalisierungsmaßnahmen überprüft werden.Ziel muss es sein, hin zu einer „papierlosen Verwaltung“ zu kommen.

Wir fordern daher, dass Anträge nicht nur als PDF-Datei abrufbar, sondern auch online einreichbar sind. Der Bedarf für Online-Video Beratungen soll geprüft und gegebenenfalls, für die Bürger, eingeführt werden. Gerade auch die Corona-Pandemie zeigt, wie wichtig solche zusätzlichen Online Angebote sind.