Bezirkstagsprogramm 2018 FDP Oberbayern

Präambel

Oberbayern ist der größte der bayerischen Bezirke und bekannt durch seine landschaftliche Schönheit und Vielfalt. Hier leben mehr als 4,5 Millionen Menschen. In Deutschland ist Oberbayern die Region mit dem zweithöchsten Bruttoinlandsprodukt je Einwohner und eine der dynamischsten Wirtschaftsregionen Europas.

Der Bezirk Oberbayern nimmt als dritte kommunale Ebene Aufgaben für die Gemeinden, Landkreise und kreisfreie Städte wahr, die deren Finanzkraft und Einzugsgebiet übersteigen. Die wichtigste Aufgabe des Bezirks Oberbayern liegt im sozialen Bereich. Als Träger der überörtlichen Sozialhilfe ist er Ansprechpartner für junge und alte Menschen, für Menschen mit Behinderung und für Menschen, die von Behinderung bedroht sind, sowie für pflegebedürftige Menschen aller Altersgruppen. Im Bereich der Teilhabe für behinderte Menschen ist der Bezirk Partner vom Kindesalter bis zum Lebensabend. Hierbei unterstützt der Bezirk mittels eines Berufsbildungswerks für Jugendliche mit Hörbehinderung deren Einstieg in das Berufsleben auf den Arbeitsmarkt und zeigt hier erprobte Expertise in der inklusiven Bildung.

Der Bezirk trägt die Gesamtverantwortung in der psychiatrischen und neurologischen Versorgung und ist für Ausbildung und Schulung qualifizierten Pflegepersonals zuständig. Hierfür unterhält er entsprechende Fachkliniken und Berufsschulen. Daneben unterhält der Bezirk im Bereich beruflichen Bildung weitere Fachschulen. Er fördert auch die Kultur-, Denkmal- und Heimatpflege, womit er dazu beiträgt, ein lebendiges, soziales und der Region verbundenes Gemeinschaftsleben zu gestalten.

Ein weiteres Tätigkeitsfeld ist die Natur- und Landschaftspflege, in welchem zum Beispiel Fachberatungen für Fischerei und Imkerei angesiedelt sind.

Inhaltsverzeichnis

Fit für die Zukunft – Bezirke werden stärker

Die Liberalen sehen in der dritten kommunalen Ebene in Bayern eine besondere Verankerung der Demokratie, die mit den jüngsten Aufgabenzuweisungen eine deutliche Stärkung erfahren hat.

So setzt sich die FDP dafür ein, dass bei Aufgabenzuweisungen weiterhin die Selbstverwaltungsebene Vorrang haben muss, wenn die Erfüllung dadurch effektiver und zielgerichteter an den regionalen Gegebenheiten ausgerichtet werden kann.

Die FDP im Bezirkstag Oberbayern will weiterhin Demokratie und Transparenz im Bezirk Oberbayern stärken und die demokratische Legitimation des Bezirks auf eine breitere Basis stellen:

  • Das Bezirkswahlrecht muss ermöglichen, dass – wie bei anderen Kommunalwahlen auch – hier lebende EU-Bürger wahlberechtigt und wählbar sind.
  • Der Bezirkstagspräsident muss wie auf Gemeinde- und Kreisebene direkt gewählt werden.
  • Beschlüsse und Haushaltsplan müssen in einem ersten Schritt zeitnah im Internet veröffentlicht werden. Das schafft Transparenz. Die Bürger können damit die Entscheidungen, die in den Bezirkstagen getroffen werden, auch verstehen und nachvollziehen. Wir fordern in einem weiteren Schritt volle Transparenz durch, Akteneinsichtsrecht und Auskunftspflicht der Verwaltung. Alle Sitzungen des Bezirkstages müssen mittels Live-Stream online übertragen werden und mindestens 2 Wochen abrufbar sein.
  • Es muss ein transparenter Kosten- und Leistungsvergleich (Benchmark) der Aufgabenerfüllung zwischen den Bezirken in Bayern geschaffen werden, um sicher zu stellen, dass die Angebote und Leistungen des Bezirks für die oberbayerischen Bürger bestmöglich und kostengünstig sind und Steuergelder optimal eingesetzt werden.
  • Doppelstrukturen zwischen Bezirksregierung, Staatsregierung, Landkreisen und Gemeinden sowie dem Bezirk müssen analysiert und aufgelöst werden zu Gunsten von mehr Transparenz und Vereinfachung für die Leistungserbringer, wie etwa die Träger von Einrichtungen sowie für die Bürgerinnen und Bürger selbst.

Finanzierung und Finanzen

Die FDP will, dass die Finanzierung der Bezirksaufgaben grundsätzlich neu geregelt wird. Eine Neuordnung des nach der Bezirksordnung geforderten Finanzmittelausgleichs für die übertragene Aufgabe ist dringend erforderlich.

Die FDP sieht in der jüngsten Aufgabenübertragung zwar eine Stärkung der demokratisch begleiteten Aufgabenerfüllung der bayerischen dritten Kommunalebene, jedoch folgt die Finanzierung dieser Aufgaben gerade nicht dem Drittelprinzip (Bund-Land-Kommunen). Dieses von der FDP schon lange geforderte gerechte Finanzierungskonzept im Föderalen System ist bedauerlicherweise im neuen Bundesteilhabegesetz (BTHG) nicht verankert. Damit hätte der Haushalt des Bezirks Oberbayern zu weit über 90 % neu finanziert und die Belastungen der Kommunen durch das Umlagesystem deutlich gemindert werden können.

Daher fordert die FDP:

  • Das Finanzierungskonzept der überörtlichen Sozialhilfe, insbesondere der Leistungen nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist auf eine stabile und nicht der aktuellen Kassenlage angepasste Drittellösung zwischen Bund, Ländern und Kommunen Dabei sind die Gelder der tatsächlich zuständigen Bezirks-Ebene zuzuführen.
  • Die Umlagesysteme im Kommunalen Finanzierungssystem sind nach Meinung der FDP mittelfristig durch ein eigenes System von Steuerzuweisungen an die Bezirke zu ersetzen. Dies führt zu einer Verstetigung der Einnahmen bei gleichzeitiger Entlastung der Gemeinden sowie mehr Unabhängigkeit von konjunkturellen Zyklen.
  • Die Bezirksverwaltung sowie das kbo-KU (Kliniken des Bezirks Oberbayern Kommunalunternehmen) legen vor allen Investitionsentscheidungen über 1.000.000 € mittel- und langfristige Folgenkostenpläne
  • Die Verwaltung soll zur Steigerung der Transparenz und der Kostenkontrolle die Kostenkalkulation vor Investitionsentscheidungen veröffentlichen. Die Digitalisierung der Verwaltung des Bezirks, letztlich das „papierlose Büro“ ist Voraussetzung für Effizienz und Effektivität.
  • Abrechnung und Verhandlung mit den Leistungserbringern insbesondere bei der Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe muss von der Soll-Kosten-Rechnung auf Ist-Kosten-Basis umgestellt werden. Dem Bezirk Oberbayern ist ein nachträgliches Recht auf Kontrolle der tatsächlichen Ist-Kosten wie auch zur Qualitätskontrolle eingeräumt. Die FDP fordert hierzu die bayerischen Bezirke auf ein angemessenes Managementsystem zur Ausübung diese von der FDP lange geforderten Prüfungsrechtes zu erarbeiten und umzusetzen.

Inklusion im Bezirk Oberbayern

„Inklusion ist für Menschen mit Behinderung ein anderes Wort für Freiheit“

Die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im März 2009 durch die Bundesrepublik Deutschland hat Rechtsansprüche für Menschen mit Behinderung geschaffen, die Politik und Gesellschaft vor neue Aufgaben stellen. Der Begriff Inklusion ist in vieler Munde, ruft jedoch immer noch viel Unsicherheit hervor und wirft Fragen auf. Der richtige Umgang damit, den vernünftigen Weg zur Umsetzung sowie die gesellschaftliche Akzeptanz für Inklusion zu finden, stellt die Politik insgesamt vor große Herausforderungen. Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die konsequent, zielstrebig und unter Berücksichtigung vieler Überlegungen auf allen politischen Ebenen wahrgenommen werden muss.

Konzept zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention

Die UN-Behindertenrechtskonvention verfolgt das klare Ziel, Chancengerechtigkeit für Menschen mit Behinderungen zu fördern und ihre Diskriminierung in der Gesellschaft zu verhindern. Sie gibt auch einen klaren Auftrag für ein inklusives Schulwesen, welches gemeinsamen Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne besonderen Förder- und/oder Unterstützungsbedarf ermöglicht.

Liberale sehen Inklusion als eine Notwendigkeit, für Menschen mit Behinderung ein Stück mehr Freiheit und Selbstverantwortung, aber auch Selbstbestimmung zu erlangen. Die bisherige Umsetzung durch das Bundesteilhabegesetz wird nach Meinung der FDP nicht den eigenen Anforderungen gerecht. Die Umsetzung in Bayern spiegelt diesen Mangel und verschlechtert ihn sogar teilweise noch.

So steht der Gedanke der Rundum-Versorgung weiter im Vordergrund, wenn die eigentlich selbstverständliche Einbindung von Menschen mit Behinderung in unser gesellschaftliches Leben, sowie die Verbesserung der Möglichkeiten, im ersten Arbeitsmarkt eine Anstellung zu finden und für Kinder mit Behinderung eine Regelschule besuchen zu können aus vorgeschobenen Kostengründen abgelehnt wird. Inklusion im Sinne von Freiheit darf die Gesellschaft auch etwas kosten. Dazu muss aber auch gegenseitiger Respekt und Akzeptanz wachsen, indem unter anderem alle Lebensbereiche barrierefrei gestaltet werden.

Die FDP fordert,

  • dass die konkrete Umsetzung der Inklusion in Bayern nicht nur für, sondern gemeinsam mit den Menschen mit Behinderung und ihren Familien zu betreiben ist nach dem Motto: „Nicht über uns ohne uns“.
  • dass den Betroffenen in allen Bereichen stets ein echtes Wahlrecht ohne Finanzierungsvorbehalt an die Hand gegeben wird, selbst zu entscheiden, wie sie ihr Leben gestalten wollen, also wo und wie sie wohnen, leben und arbeiten wollen. Es gilt soweit wie möglich der Grundsatz „ambulant vor stationär“.
  • dass die rechtlichen Rahmenbedingungen im BTHG dergestalt abgeändert werden, dass langfristig die Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung ein echtes Leistungsrecht Auf diese Leistungen haben Menschen gegenüber dem Staat einen Anspruch, um die durch Behinderung bestehenden Nachteile im gesellschaftlichen Leben möglichst ausgleichen zu können und damit die Behinderung keine „Armutsfalle“ mehr darstellt. In Orientierung an der künftigen gesetzlich vorgesehen Höhe des Schonvermögens soll für die Übergangszeit bis 2023 eine Härtefallregelung erarbeitet werden.
  • dass die nach dem neuen SGB IX definierten Voraussetzungen und Verfahren der Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Rehabilitationsträgern vereinfacht werden und eine Mehrfachbegutachtung ohne Anlass aus dem Kreis
    des Berechtigten, d.h. ohne die Veranlassung durch Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohter Menschen, nicht erfolgen dürfen. Die umfassende, trägerübergreifende Bedarfsfeststellung ist konsequent zu etablieren um unnötige Streitigkeiten hinsichtlich möglicher Trägerzuständigkeiten zu Lasten der Berechtigten zu vermeiden. Dies führt zu einer serviceorientierten Hilfe für die Bürgerinnen und Bürger.
  • dass das gesamte Kommunikationswesen das Formularwesen des Bezirks auf eine barrierefreie Handhabung umgestellt wird, so dass einerseits eine vereinfachte Antragstellungmöglich wird und andererseits Kapazitäten für eine zügige Umsetzung des Fallmanagements für Erwachsene frei werden. Dabei sind die Chancen und Möglichkeiten der Digitalisierung insbesondere bei der barrierefreien Ausgestaltung von Kommunikation zu nutzen. Gleichzeitig muss die Kommunikation den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung im Hinblick auf die Datensicherheit genügen.
  • dass die Bezirke auf dem Weg in eine gelebte Inklusion die Verankerung des Inklusionsgedankens in der kommunalen Familie z.B. mit Barrierefreiheit in allen öffentlichen und privaten, aber öffentlich zugänglichen Gebäuden noch stärker vorantreiben, um die gesellschaftlichen Anpassungen in der Umsetzung
    meistern und Lösungen finden zu können.
  • dass die Bezirke, bei denen und in deren Einrichtungen das gesamte Fachwissen über Menschen mit Behinderung angesiedelt ist, die Meilensteine für gelebte Inklusion setzen. In den im bayerischen Bezirketag entwickelten Umsetzungsrichtlinien zum bayerischen Teilhabegesetz müssen Konzepte zur Umsetzung für die Forderung nach Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, im Bildungsbereich und im Arbeitsleben laufend weiter erarbeitet und an dem Selbstbestimmungsgedanken ausgerichtet Die Bezirke als dritte kommunale Ebene müssen sich dieser Verantwortung stellen und diese Herausforderung als einen Prozess gestalten, der nicht ausschließlich dem Kostenvorbehalt unterstellt werden darf. Die Bezirke haben seit Jahrzehnten das Fachwissen aufgebaut, welches nun neue, dezentrale Strukturen steuern muss, um dem Anspruch auf selbstbestimmtes Leben nach der Behindertenkonvention gerecht zu werden.
  • dass die Bezirke stärker als bisher politischen Gestaltungswillen Der Weg, sich gemeinsam mit den anderen Rehabilitationsträgern und Leistungserbringern wie auch den Betroffenen am Runden Tisch auszutauschen und abzusprechen, wie in Oberbayern über das Gremium „Gesundheits-, Versorgungs- und Sozialplanung“ (GSV) etabliert und bewährt, und über innovative Projekte neue, auch unkonventionelle Wege zu gehen, ist fortzusetzen. Die FDP ist der Überzeugung, dass dies nur gemeinsam im Austausch auf Augenhöhe mit den Leistungserbringern, wie etwa den freien Wohlfahrtsverbänden und privaten Trägern, und den Betroffenen möglich ist.
  • dass sich der Bezirk mittelfristig als Know-How-Träger und als der erste Ansprechpartner für Inklusion fortentwickelt. Der Bezirk soll im Rahmen seiner neuen Zuständigkeiten eine Beratungsstelle einrichten, die für Menschen mit Behinderung und die Eltern von behinderten Kindern Anlaufstelle ist, um für Fragen der Teilhabe wie nach der richtigen Schulart für ein Kind, die Möglichkeiten zur Wahrnehmung eines Arbeitsplatzes im Ersten Arbeitsmarkt, in den Bereichen Mobilität, Wohnen sowie zu rechtlichen Fragen zu besprechen und zu klären. In dieser Funktion soll er den betroffenen Bürgern als der Ansprechpartner die neuen Instrumente der trägerübergreifenden Bedarfsermittlung als Grundsatzinstrument der ebenfalls trägerübergreifenden Teilhabeplanung nach dem neuen SGB IX umsetzen.
  • dass bei der Frage nach Inklusion im Bildungs- und Schulbereich die Rolle der Förderschulen in einer sich wandelnden Schullandschaft auf den Prüfstand gestellt wird. Dabei ist das erklärte Ziel der FDP, das gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung zu fördern. Daher müssen das Know-How der Förderschulen und ihre Rolle als Kompetenzzentrum den Regelschulen vermittelt bzw. vor Ort vertieft werden. Der Besuch einer Förderschule ist auf Wunsch weiterhin zu ermöglichen, ebenso die Öffnung der Förderschulen für alle Kinder, die vereinzelt schon stattfindet. Aus diesen Erfahrungen ist ein Konzept der landesweiten Eingliederung von beeinträchtigten Schulkindern in den Regelunterricht zu entwickeln.
  • dass eine Inklusionspauschale nach dem Vorbild des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) eingeführt wird. Dies dient dazu, den schulischen Sachaufwandsträgern ausreichenden Spielraum zu geben, damit die notwendigen Rahmenbedingungen für eine inklusive Beschulung geschaffen werden können. Die Inklusionspauschale gewährt zum Beispiel bei Umbaumaßnahmen, bei der Anschaffung von technischen Hilfsmitteln oder bei Personalkosten unbürokratisch und zügig die erforderliche Unterstützung.
  • dass die Regelschulen mit genügend gut ausgebildetem Personal ausgestattet werden. Durch den Besuch von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung sind sie vor große Herausforderungen gestellt, die sie nur mit mehr Personal  – lt. einer Studie können dies in den nächsten 10 Jahren bis zu rund 10.000 zusätzlicher Lehrkräfte sein – bewältigen könnten. Für den Zeitraum bis zur noch nicht absehbaren Umsetzung dieser Forderung benötigen wir pragmatische und un-ideologische Lösungen, die die Schulfamilie Lehrer, Eltern und Schüler einschließlich der Betroffenen nicht überfordert. Die notwendigen Schulbegleiter sind mittelfristig unter die Verantwortung des Schulministeriums zu stellen.
  • dass Inklusion mit dem neu geschaffenen Budget für Arbeit verstärkt im Arbeitsleben Einzug hält. Der Bezirk muss sich gemeinsam mit dem Inklusionsamt dafür einsetzen, dass dieses neue Instrument zu einer Erfolgsgeschichte der Arbeitsmöglichkeiten auf dem ersten Arbeitsmarkt für Menschen mit Beeinträchtigungen wird. Modellprojekte und bestehende Förderungen in das neue System des Budgets für Arbeit zu überführen, sowie mögliche Schwächen der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen auszuloten und ggf. fortzuentwickeln, ist Uraufgabe des Bezirks als Partner in der Eingliederungshilfe. Grenzen zwischen den Systemen des ersten Arbeitsmarktes und den Förderungen etwa im Bereich der Behindertenwerkstätten sind zu flexibilisieren und durchlässiger zu gestalten. Besonderes Augenmerk muss vom Bezirk auf die Umsetzung der neuen Instrumentarien des Inklusionsbetriebs richten. Ergebnisorientierte Anreizsysteme in der Entlohnung auch in Werkstätten dienen der Motivation der Mitarbeiter und helfen bei der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt.
  • dass das bewährte Instrument der Hinzuverdienstarbeitsplätze für psychisch Kranke in die neuen Regularien des Bundesteilhaberechtes überführt und damit einer sicheren Grundlage zugeführt werden.
  • dass der begonnene Paradigmenwechsel weg von der pauschalierten institutionellen Förderung hin zur individuellen, an den subjektiven Bedarfen des Einzelnen ausgerichteten Förderung durch eine konsequente Umsetzung des Teilhabeplanverfahrens oder ggf. des Gesamtplanverfahrens weiterverfolgt wird. Das neu geschaffene Gremium der Arbeitsgruppe zum Instrument der Bedarfsermittlung ist fachlich und organisatorisch zu begleiten, um eine möglichst unbürokratische Handhabung zu erarbeiten und fortzuentwickeln.

Gesundheit im Bezirk Oberbayern

Die Bezirke sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Gesundheitsfürsorge für unsere Bevölkerung. Sie gewährleisten, dass alle Menschen, die seelisch, geistig oder körperlich beeinträchtigt sind, überall qualifiziert behandelt werden.

  • Die FDP drängt darauf, das vom Bezirkstag von Oberbayern beschlossene Konzept der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung weiter planmäßig umzusetzen, so dass die noch fehlenden an Kreiskrankenhäusern geplanten psychiatrischen Stationen bald entstehen können.
  • Ohne ambulante Vor- und Nachsorge für psychisch- oder suchtkranke Menschen ist jede stationäre Therapie letztlich zum Scheitern verurteilt. Die sozialpsychiatrischen Dienste (SpDI) in den Großstädten und den Landkreisen leisten hier wertvolle Arbeit, wobei sie noch konsequenter in die Pflicht zu nehmen sind. Die Beteiligung der SpDI´s bei der Einführung des psychiatrischen Krisendienstes wird von der FDP ausdrücklich wertgeschätzt. Hier muss der Freistaat mit der Verankerung des psychiatrischen Krisendienstes im neuen PsychKHG auch die entsprechenden Mittel zur Verfügung stellen und die davon profitierenden Krankenkassen in die Pflicht der finanziellen Beteiligung nehmen. Die FDP fordert eine Ausweitung des Dienstes auf ein 24/7- Angebot.
  • Die im neuen Unterbringungsrecht formulierte Priorisierung der Gefahrenabwehr vor der krankheitsbedingten Hilfestellung in Sinne einer Kriminalisierung lehnen wir strikt ab. In diesen Fällen liegt gerade keine Vergleichbarkeit mit den straffällig gewordenen Patienten im Maßregelvollzug vor, so dass sich jegliche gleichartige Behandlung von selbst verbietet. Eine Unterbringung ohne strafrechtlich relevanten Hintergrund muss der Genesung und nicht der „Gefahrenabwehr“ der Allgemeinheit dienen, zumal in den meisten Fällen eher eine Selbst-, als eine Fremdgefährdung zu erfahren ist.
  • Daher lehnen wir Liberale den Teil bzgl. der Unterbringung des Entwurfs eines bay. PsychKHG strikt ab. Den ersten Teil hinsichtlich Hilfe durch Krisendienst wollen wir nicht angreifen. Konkret fordert die FDP Oberbayern zum aktuell eingebrachten neuen PsychKHG:
    • Die Hilfe bei der Einschränkung der Selbstbestimmungsfähigkeit muss zentraler Mittelpunkt bei einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung sein, denn Heilung ist die beste Gefahrenabwehr.
    • Der Krisendienst ist zwingend bei einer bevorstehenden öffentlich-rechtlichen Unterbringung als ständig erreichbarer Fachdienst hinzuzuziehen.
    • Die angedachte Datenspeicherung inkl. der Diagnose von Untergebrachten mit einer Erfassung auch bei ärztlich festgestellter fehlender Erforderlichkeit der Unterbringung ist wegen Unzulässigkeit zu streichen.
    • Eine doppelte Aktenführung in unterschiedlichen Behörden ist wegen Unzulässigkeit zu streichen.
    • Eine generelle Benachrichtigungspflicht an die Wohnortbehörden (Landratsamt, örtliche Polizei etc.) ist unzumutbar und daher zu streichen.
  • Die Kliniken des Bezirks sollen sich im Rahmen der technischen und datenschutzrechtlichen Möglichkeiten für die Digitalisierung im Gesundheitswesen stark machen und so ihre Vorbildfunktion wahrnehmen.

Runder Tisch gegen Gewalt

Auf Antrag der FDP Fraktion wurde im Bezirk ein Runder Tisch gegen Gewalt geschaffen, der mit allen Beteiligten, insbesondere Trägern und Vertretern von Selbsthilfeverbänden, den Gefahren des Missbrauchs und der Gewaltanwendung in den vom Bezirk Oberbayern finanzierten Einrichtungen stärker vorbeugen soll.
Die gemeinsam erarbeiteten Leitlinien haben gezeigt, dass die Auseinandersetzung mit diesem Thema für alle Beteiligten nicht einfach ist. Eine nun konsequente Anwendung der Ergebnisse in allen oberbayerischen Einrichtungen ist wünschenswert.

Zur weiteren Unterstützung in diesem Bereich fordert die FDP die Einrichtung einer anonymisierten Hotline, um möglichen Betroffenen eine erste Anlaufstelle für ihre Anliegen zu geben.

Versorgung und Pflege im Alter im Bezirk Oberbayern

Ambulant vor stationär

  • Die FDP setzt sich dafür ein, dass gemäß dem Prinzip „ambulant vor stationär“ ältere Menschen so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung wohnen und leben können.
  • Beratende und unterstützende Hilfen müssen mit Übernahme der ambulanten Hilfe zur Pflege durch die Bezirke in der Fläche zum Beispiel durch die Seniorenbeauftragten der Landkreise besser vernetzt und koordiniert

Reha vor Heimunterbringung

  • Um ein möglichst eigenständiges Leben führen zu können, sind zur Unterstützung in verstärktem Maße geeignete ReHa-Maßnahmen zu fördern.
  • Auch fordert die FDP nach wie vor den weiteren Ausbau gerontopsychiatrischer Rehabilitationseinrichtungen im ambulanten Bereich (etwa gerontopsychiatrischen Diensten), sowie in den Krankenhäusern des Bezirks bzw. den psychiatrischen Abteilungen an Kreiskrankenhäusern, um altersbedingte Pflegeabhängigkeit zu verringern.

Betreuung von Demenzkranken – Alternative Wohnformen

  • Mit Übernahme der ambulanten Hilfe zur Pflege und den Möglichkeiten der neuen Pflegegrade für Demenzkranke aus dem Pflegestärkungsgesetz obliegt es dem Bezirk eine wohnortnahe ambulante Versorgungsstruktur in der Fläche für Demenzkranke zu errichten und zu unterstützen. Dabei sind Erkenntnisse aus den Demenz-Wohngemeinschaften einzubeziehen und fortzuentwickeln, wie auch neue Betreuungsformen zu suchen. Der FDP ist dabei sehr wohl bewusst, dass die Problematik des bezahlbaren Wohnraums in unserer Region eine besondere Herausforderung hierbei darstellt. Genossenschaftliche Ansätze zur Selbsthilfe wie die der Maro Genossenschaft verdienen besondere Förderung.

Unterstützung der Angehörigen

  • Mit der überörtlichen Sozialhilfe finanziert der Bezirk die Betreuung vornehmlich älterer Menschen im ambulanten und stationären Bereich in den Fällen, in welchen die eigenen Einkünfte wie etwa die Rente zusammen mit der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreichen, die tatsächlichen Pflegekosten abzudecken („Hilfe zur Pflege“). Die nunmehr zum 01.03.2018 erfolgte Übernahme der Zuständigkeit bei ambulanter Hilfe zur Pflege eröffnet die einmalige Möglichkeit, sowohl den Bereich Hilfe zur Pflege zwischen ambulanter und stationärer Versorgung zu verbinden.- Dies muss dann auch mit den Instrumenten der zumeist ebenfalls einhergehenden Eingliederungshilfe verbunden und kombiniert werden, um ein optimiertes Gesamtpaket an Hilfen zu erreichen. Hierbei sich hat der Bezirk möglichst an selbstbestimmten und an Teilhabe ausgerichteten Angeboten zu orientieren, um endlich eine menschenwürdige Betreuung von Menschen im Alter flächendeckend zu erreichen. Hier wollen wir uns für das ungebundene Prüfungsrecht einsetzen und so Verbesserungen in der Versorgungsstruktur erarbeiten.

Palliativversorgung

  • Die FDP setzt sich für den weiteren Ausbau der Palliativversorgung in Pflegeeinrichtungen ein, wie er vielerorts bereits begonnen wurde. Zudem ist eine ärztliche Grundversorgung in jedem Heim sicherzustellen, damit Pflegeaufgaben nicht an Krankenhäuser abgeschoben werden und den Betroffenen zur Vermeidung von Krankentransporten möglichst schnell vor Ort ärztliche Hilfe zukommen kann.
  • Zusätzlich sollen „Stille Räume“ zur Möglichkeit der Verabschiedung geschaffen werden.

Kostentransparenz und Bürokratieabbau

  • Bei der Schaffung neuer Plätze in den Einrichtungen sind Bedarf und Betriebskosten sorgfältig zu prüfen. Ein Ziel muss es sein, das Kostengefüge der Einrichtungen, ob in privater Hand, in anderen bayerischen Bezirken oder in anderen Bundesländern für eine wünschenswerte echte Transparenz für Betroffene und deren Angehörige vergleichbar zu machen.
  • Die FDP fordert einen pragmatischen Lösungsansatz bei der Übernahme der ambulanten Hilfe zur Pflege. Das Rad muss hier nicht neu erfunden werden. Bewährte Abläufe und Formulare, wie sie z.B. in München seit Jahren etabliert sind, sind zu übernehmen. Wenn es möglich ist, sollte das so geschulte Personal ebenfalls in den Überleitungsprozess einbezogen werden.
  • Die FDP setzt sich für eine bedarfsgerechte Personalausstattung und eine patientengerechte und unbürokratische Abrechnung der Pflegeleistungen ein. Die Kosteneinsparung auf dem Rücken der Betroffenen durch den weiteren Abbau von qualifizierten Pflegekräften muss gestoppt werden.

Psychiatrie

Kliniken des Bezirks Oberbayern

  • Die FDP begrüßt ausdrücklich die 2007 von ihr mitbegleitete Überführung der Kliniken und ambulanten Einrichtungen für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, Neurologie und Sozialpädiatrie des Bezirks Oberbayern in die Rechtsform eines selbstständigen Kommunalunternehmens des öffentlichen Rechts (Kliniken des Bezirks Oberbayern Kommunalunternehmen, kbo-KU) und die dadurch weitgehende  Unabhängigkeit der operativen Geschäftsführung von politischer Einflussnahme.
  • Das neue kbo-KU sichert dann eine gute und flächendeckende psychiatrische und psychosomatische Gesundheitsversorgung für über 4,5 Millionen Menschen in Oberbayern. Der im Klinikkonzern erzielte Überschuss schafft Freiräume für schnelle und unbürokratische Versorgungsinvestitionen und ermöglicht notwendige Verbesserungen der Gesundheitsversorgung in Oberbayern.
  • Wir oberbayerischen Liberalen sorgen im Bezirkstag und im Verwaltungsrat des kbo-KU für die benötigten zusätzlichen Investitionen in Therapie und Prävention und sichern so den besten Nutzen für die Patienten.

Reform des Verwaltungsrates

  • Die FDP Oberbayern will den Verwaltungsrat der Kliniken des Bezirks Oberbayern Kommunalunternehmen reformieren. Oft waren ausschließlich mit Politikern besetzte Aufsichts- und Verwaltungsräte nicht in der Lage, Unternehmen aus schwierigen Situationen zu führen oder entstandene Probleme zu lösen. Die jüngsten Erfahrungen im Zweckverband Klinikum Ingolstadt, an dem der Bezirk ebenfalls beteiligt ist, haben gezeigt, wie rein politisch besetzte Aufsichtsgremien aufgrund von Interessenskonflikten in Bedrängnis geraten.
  • Wir wollen die eine Hälfte der Verwaltungsratsposten mit Experten aus dem Gesundheitswesen und der Wirtschaft Um sicher zu stellen, dass das kbo-KU den politischen Aufgaben gerecht wird, wird die andere Hälfte des Verwaltungsrates wie bisher mit politischen Vertretern besetzt. Den Vorsitz soll der Bezirkstagspräsident übernehmen.

Rahmenbedingungen der klinischen psychiatrischen Versorgung

  • Die FDP in Oberbayern sieht trotz einzelner Verbesserungen immer noch Nachbesserungsbedarf beim neuen Pauschalierenden Entgeltsystem (PEPP), da durch den daraus resultierenden Anreiz zu einer Verkürzung der Verweildauern sich aus unserer Sicht das Risiko einer „Drehtürpsychiatrie“ eher bestätigt hat.
  • Die neu eingeführten Regelungen zur Kostenübernahme der Personalkosten führt in einer derart spezialisierten Klinik mit entsprechend spezialisiertem, aber auch extrem beanspruchtem Personal zu unhaltbaren Kostenrisiken. Hier ist eine Anpassung der Dokumentation und Wertung nach dem Gesamtbetrachtungszeitraum, und nicht nur nach einem Stichtagsprinzip dringend geboten.
  • Die Kliniken des Bezirks Oberbayern müssen jederzeit auf fremdsprachliche Angebote zurückgreifen können, um eine zielgerichtete Hilfestellung bei der Versorgung an die Hand zu bekommen. Gerade bei dieser Klientel ist es wichtig, die Sprachbarrieren professionell und unbürokratisch überwinden zu können. Damit soll ihnen ein möglichst enttraumatisierendes Leben nach den erlebten Traumata durch Krieg und Verfolgung durch einen gesunden Umgang mit dem Erlebten ermöglicht werden.

Jugendpsychiatrie

  • Aufgrund der stark gestiegenen Anforderungen an die kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung fordert die FDP einen verstärkten Ausbau dieser Versorgung in der Fläche. Neben den geplanten Institutsambulanzen des Kbo ist eine bessere ambulante und wohnortnahe Versorgung durch passende niederschwellige Angebote in der Jugendhilfe zu unterstützen. Hierbei ist eine enge Vernetzung auch mit den Schulpsychologischen Diensten Die Einrichtung des psychiatrischen Krisendienstes auch für diese Patientengruppe ist ein erfolgreicher erster Schritt, der jedoch mit passenden ambulanten Angeboten begleitet und ergänzt werden muss.

Flächendeckende Versorgungsstrukturen

  • Der Ausbau des gemeindepsychiatrischen Verbundes, d.h. die Vernetzung aller Dienste und Einrichtungen trägt dazu bei, den Patienten die bestmögliche Behandlung zu sichern und überflüssige Kosten zu vermeiden. Der Weg der Vernetzung der einzelnen Einrichtungen (etwa zwischen Krankenaus und Sozialpsychiatrischen Diensten) ist zu Gunsten der Patienten fortzusetzen.
  • Nach dem Vorbild skandinavischer Länder ist ein individuelles Fallmanagement einzuführen, um die Betroffenen besser und gesamtheitlich begleiten zu können, damit sie möglichst ohne Einschränkungen am gesellschaftlichen Leben (Wohnen, Arbeiten, Freizeit) teilhaben können.

Suchtprävention

  • Die FDP setzt sich für eine Stärkung der Suchtprävention sowie für besondere Präventionsprogramme für Risikogruppen ein.
  • Der Fokus liberaler Drogenpolitik muss auf einer Minimierung der Risiken für Konsumenten, einem zeitgemäßen Kinder- und Jugendschutz, verstärkter Aufklärungsarbeit sowie Hilfs- und Ausstiegsprogrammen, u.a. zur Resozialisierung liegen.
  • Auch stellen wir uns klar gegen eine Stigmatisierung von Suchtkranken, die das Problem lediglich verdrängt und Hilfe für Betroffene unnötig erschwert.

Entstigmatisierung

Psychische Erkrankungen sind nach wie vor ein Tabu in unserer Gesellschaft, psychisch Kranke haben oft gegen Vorurteile zu kämpfen. Oft verlieren sie die Unterstützung von Familie und Freunden und werden aus der Gesellschaft ausgegrenzt. Obwohl fast jeder dritte Deutsche im Laufe seines Lebens an einer psychischen Störung erkrankt, wird zu psychisch erkrankten Menschen oft Distanz aufgebaut. In der gesellschaftlichen Debatte gewinnt das Thema seelische Gesundheit jedoch zunehmend an Bedeutung. Dennoch ist die Diagnose „psychisch krank“ noch immer mit einem Stigma versehen, das unabsehbare Folgen für die Betroffenen hat.

  • Die FDP fordert, dass der Bezirk unter Einbeziehung der Grundlagen- und Interventionsforschung wirksame Entstigmatisierungsmaßnahmen Dazu gehört auch die Unterstützung von Modellvorhaben zum Abbau von Barrieren im Bereich Menschen mit psychischer Behinderung unter Einbeziehung des Knowhows der Betroffenen und ihrer Angehörigen.

Präventives Angebot

Studien haben bewiesen, dass bei Menschen, insbesondere Kindern aus Familien mit Fällen psychischer und psychiatrischer Erkrankungen eine deutlich höhere Gefahr besteht, ebenfalls daran zu erkranken.

  • Die FDP Oberbayern fordert dafür ein gesondertes, präventives Angebot der Kliniken des Bezirks Oberbayern. Dieses Sonderprogramm soll mit Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe und anderen relevanten Versorgungsbereichen vernetzt werden und wird nach drei Jahren validiert.

Trennung zwischen Maßregelvollzug und Strafvollzug

  • Wir bestehen daher auf der Beibehaltung der strikten Trennung von Maßregelvollzug und Strafvollzug. Darüber hinaus unterstützen wir eine Trennung der süchtigen oder sonst psychisch kranken Straftäter hinsichtlich ihrer im Maßregelvollzug zur Verfügung gestellten Behandlungen und therapeutischen Maßnahmen, da diese beiden Tätergruppen ganz unterschiedliche Voraussetzungen aufweisen.
  • Die FDP lehnt eine Dezentralisierung der forensischen Abteilungen an den Bezirkskliniken in Haar, Gabersee und Taufkirchen entschieden ab. Dies würde die schon bestehenden Probleme noch erheblich verschärfen. Die FDP erwartet vom bayerischen Staat, dass er bei der Unterbringung und Behandlung psychisch kranker Rechtsbrecher seiner Verantwortung Rechnung trägt. Die anhaltenden Überbelegungen der Stationen sind nicht hinnehmbar. Ebenfalls sind die nach dem neuen Maßregelvollzugsgesetz eingeführten Überwachungen kritisch zu begleiten und die Wahrung der Privatsphäre sicherzustellen.
  • Die Behandlungsmöglichkeiten psychischer Störungen von Täterinnen und Tätern, die nicht in schuldminderndem Zusammenhang mit Straftaten zu sehen sind, müssen daher auch jenseits der forensischen Abteilungen der Bezirkskliniken zur Verfügung stehen.

Jugend und Bildung im Bezirk Oberbayern

Mit seinen Fachschulen und einem Berufsbildungswerk leistet der Bezirk einen wichtigen Beitrag zu einer guten Ausbildung junger Menschen in Oberbayern, deren Qualität weit über die Grenzen des Bezirks hinaus bekannt ist. Die FDP wird sich für eine kontinuierliche Förderung der Jugendbildungsstätten einsetzen.

Bezirksjugendring

  • Die enge Partnerschaft zwischen dem Bezirksjugendring und dem Bezirkstag Oberbayern hat sich bewährt und ihren Teil zu einer erfolgreichen Kinder- und Jugendarbeit in Oberbayern beigetragen. Die FDP Oberbayern bekennt sich zu dieser unverbrüchlichen Partnerschaft und möchte das Kinder- und Jugendprogramm von 2004 aktualisieren und fortschreiben.

„Tag der Begegnung“

In Zusammenarbeit mit dem Bezirksjugendring baut der Bezirk Oberbayern europäische Jugendpartnerschaften aus und führt bestehende Programme wie z.B. die des Schafhofes zusammen.

  • Wir wollen, dass ein „Tag der Begegnung“ nach dem Vorbild der Stadt Xanten eingerichtet wird. Dies ist das deutschlandweit größte Familienfest, bei dem Menschen mit und ohne Behinderung zusammen feiern, sich austauschen und gemeinsam für eine Gesellschaft werben, in der alle Menschen die gleichen Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben haben.
  • Ein hervorragendes Projekt in diesem Zusammenhang stellt seit einigen Jahren das Kulturfestival ZAMMA des Bezirks Oberbayern dar. Hier werden gezielt kulturelle Synergieeffekte zwischen Kultur und Inklusion erzielt.

Begleitung durch die Medienwelt

Die Medienwelt und insbesondere die Mediennutzung junger Menschen und Kinder ändern sich. In der Nutzung von Internetangeboten liegen für Kinder und Jugendliche Gefahren.

  • Die FDP Oberbayern möchte einen weiteren Ausbau der pädagogischen Medienfachberatung, die als Ansprechpartner für haupt- und ehrenamtliche Multiplikatoren bei allen medienpädagogischen Fragestellungen fungiert und Jugendmediengruppen bei der Umsetzung ihrer Ideen unterstützt.
  • Zusätzlich zu den Angeboten in der außerschulischen Jugendarbeit kann der Bezirk Elternverbänden und Eltern pädagogische Angebote und Fortbildungen unterbreiten, damit sie ihre Kinder in der Mediengesellschaft begleiten können.

Nach drei Jahren findet eine Validierung der Medienfachberatung statt.

Kultur- und Denkmalschutz, Volksmusik- und Heimatpflege im Bezirk Oberbayern

Der Bezirk muss seinen bisherigen Standard in der Kultur- und Heimatpflege
ausbauen. Wir fordern einen zügigen, barrierefreien Ausbau der Bezirksmuseen.

Bewahren und Fördern

  • Die Liebe zur Bayerischen Heimat hat ist Teil der Bayerischen Verfassung und des Lebensgefühls.
  • In der Denkmalpflege, zu der zukünftig auch die Bodendenkmalpflege gehören muss, ist dies verkörpert. Durch die Arbeit der Fachberater für Heimatpflege, Volksmusik, Fischerei und Imkerei sowie die Arbeit des Fachberaters für Medien wird die Pflege und Bewahrung oberbayerischen Brauchtums gefördert und der wirtschaftliche Fortbestand traditioneller Berufe gesichert. Die Arbeit des Beauftragten für Popularmusik fördert schließlich eine Weiterentwicklung von Kulturschaffenden.
  • Der Bezirk muss insbesondere beratende und unterstützende Funktionen in diesen Bereichen wahrnehmen. Ein Ausbau dieser Angebote hat für die FDP eine höhere Priorität als die Teilfinanzierung von Projekten.
  • Die Förderung von Projekten soll dem Zugang einer breiten Bevölkerungsschicht zum kulturellen Angebot, dem Ausbau inklusiver Maßnahmen und der Jugendförderung vorrangig dienen. Eine Förderung rein zum Erhalt des Projektes lehnen wir ab.
  • Die FDP befürwortet insbesondere die Einbeziehung und Unterstützung ehrenamtlichen Engagements der Bürgerinnen und Bürger in Oberbayern, wie etwa durch die äußerst engagierte Arbeit des Volksmusikarchivs für die zahlreichen Musikgruppen und Kreise in Oberbayern.
  • Aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit, dass Sparmaßnahmen meistens zuerst Ausgaben für die Kulturpflege betreffen, plädiert die FDP hier für besondere Aufmerksamkeit und besonderes Augenmaß.
  • Inklusive Maßnahmen und Überregionalität von Projekten sollen bei der Förderung einen höheren Stellenwert eingeräumt werden, damit diese Hauptmerkmale des Bezirkes, nämlich Sozialwesen und Subsidiarität, stärker zu tragen kommen.

Menschen haben Vorrang vor Steinen

  • Ohne die Belange des Denkmalschutzes zu vernachlässigen, muss darauf geachtet werden, dass die Bedürfnisse Behinderter, z.B. Mobilitätseingeschränkter, berücksichtigt werden. Das Anbringen z.B. von Handläufen an Treppen darf nicht an kleinlichen Auslegungen scheitern.

Natur- und Landschaftsschutz im Bezirk Oberbayern

Oberbayern bietet vielfältige und einzigartige Naturschönheiten und -denkmäler, die Lebensraum und Heimat zahlreicher geschützter Tiere und Pflanzenarten sind. Die oberbayerischen Liberalen unterstützen die Anstrengungen, mit denen der Bezirk im Rahmen seiner Zuständigkeit dazu beiträgt, diese Landschaftsteile, insbesondere Feuchtbiotope, Trockenwiesen und Hochmoore, zu erhalten, anzukaufen oder deren Schutz zu fördern. Unserer Vorstellung nach sollten diese Anstrengungen eher verstärkt werden und nicht den haushaltsbedingten Sparzwängen zum Opfer fallen.

Naturparks in Oberbayern

Der Bezirk ist für landkreisübergreifende Rechtsverordnungen zuständig. Oberbayern ist der einzige Bezirk, in dem bisher noch keine Naturparks errichtet sind, es gibt jedoch Bestrebungen seitens der Landkreise. Naturparks sind ein Instrument zur Regionalentwicklung unter Bürgerbeteiligung, sie fördern Umweltbewusstsein und die Identifikation der Bewohner mit ihrer Region.

  • Der Bezirk soll den Landkreisen daher unterstützend und beratend zur Seite stehen und mitwirken, diese Idee bei den Bürgerinnen und Bürgern zu kommunizieren und umzusetzen.
  • Die Zuständigkeit für die gebietsübergreifende Regelung von Landschaftsschutzgebieten durch den Bezirk ist aktiv auszuüben, um der Aufgabe der Heimat und-Naturschutzpflege aktiv nachzukommen.

Freier Zugang zur Natur für Alle

Artikel 141, Abs. 3 der Verfassung des Freistaates Bayern garantiert allen Menschen den freien Zugang zur Natur. Um diesen Grundsatz tatsächlich zu verwirklichen, soll es Mobilitätsbehinderten mit Schwerbehindertenausweis gestattet werden, die für die Land- und Forstwirtschaft gewidmeten Wege zu befahren.

Hochwasserschutz für Gewässer zweiter Ordnung

2007 hat der Freistaat diese Aufgabe den Bezirken abgenommen und mit der Begründung der besseren Abstimmbarkeit in die eigene Zuständigkeit übernommen. Seitdem ist, abgesehen von den noch vom Bezirk Oberbayern abzuschließenden Maßnahmen an Gewässern zweiter Ordnung keine einem Gesamtplanverfahren unterzogene Maßnahme mehr erfolgt. Vielmehr sind die Gemeinden und Landkreise sich selbst überlassen worden, ob und wie Hochwasserschutzmaßnahmen an einem überregionalen Gewässer erfolgen. Dieses Vorgehen ist in Zeiten des Klimawandels mit stetig steigenden Risiken von Hochwasserszenarien nicht hinnehmbar und zeigt die klassische Zuständigkeit für die Bezirke um Landkreisübergreifend ein schlüssiges Hochwasserkonzept für diese Gewässer zu entwickeln und umzusetzen.

Daher fordert die FDP die Rückübertragung der Zuständigkeit für Gewässer zweiter Ordnung im Gewässerschutz an die Bezirke.

Öffentlichkeitsarbeit

Die FDP Oberbayern fordert eine offensivere Öffentlichkeitsarbeit des Bezirks, um die sozialen und kulturellen Aufgaben und Angebote der dritten kommunalen Ebene einem größeren Publikum in seiner Breite bekannt zu machen und den Gedanken der Inklusion in der Bevölkerung nachhaltig zu verankern. Zu moderner Öffentlichkeitsarbeit gehört für uns auch ein professioneller und barrierefreier Auftritt in sozialen Medien. Frühzeitige Vermittlung von Bezirksaufgaben schon an Schulkinder, wie in dem Programm „Bezirk zum Anfassen“ ursprünglich angedacht, muss wieder konsequent in den Vordergrund gestellt werden. Dabei sind insbesondere die kostenintensiven Museen stärker zu bewerben.