Freiheitlich demokratische Grundordnung verteidigen - entschieden gegen ihre Feinde vorgehen
Beschlossen auf dem Bezirksparteitag am 8. November 2020
Die jüngsten islamistischen Anschläge, getrieben von Fanatismus, Hass und Grausamkeit, versetzen uns als Liberale in tiefe Trauer. Voller Entsetzen blicken wir nach Dresden, Paris, Nizza und zuletzt zu unseren österreichischen Nachbar*innen nach Wien.
Wir trauern gemeinsam mit unseren europäischen Freund*innen. In Europa ist kein Platz für Gegner*innen unserer pluralistischen, offenen und toleranten Gesellschaft - egal welcher Couleur.
Wir stehen für ein Zusammenleben der Kulturen, Religionen und Lebensentwürfe in ständigem Dialog und Harmonie. Zeitgleich ist es erforderlich, dass sich die Bundesrepublik Deutschland ganz klar von all jenen abgrenzt, die sich vom Pfad des friedlichen Zusammenlebens sowie der freiheitlich demokratischen Grundordnung verabschieden und versuchen, durch Hass, Gewalt und Radikalisierung ihre Ziele zu erreichen.
Wir Liberale stehen hier für einen starken Rechtsstaat, der Extremismus, Fanatismus und Terrorismus in all seinen Formen auf schärfste bekämpft. Gleichzeitig zeigt sich für uns:
Die Verschärfungsdebatte von Sicherheitsgesetzen nach Anschlägen leistet keinen Beitrag zu einem starken und wehrhaften Rechtsstaat. Vielmehr müssen wir die bestehenden Befugnisse ausschöpfen, die Institutionen befähigen, sie durchzusetzen und insbesondere den Informationsaustausch der Behörden ausbauen. Dafür müssen wir den Regeln für den Austausch und die Sicherheitsarchitektur eine bessere Gesetzesgrundlage geben.
Deshalb fordert die FDP Oberbayern:
- Die Einstufung der “Grauen Wölfe” und ihre Symbolik als verfassungswidrig.
- Die volle Transparenz bei der Finanzierung von allen staatlich akkreditierten Glaubenshäusern und Geistlichen, sofern es sich bei dem oder den Spendern um eine juristische Person handelt. Für Gemeinden und Geistliche mit Kontakten in radikale Milieus oder mit radikaler Ausrichtung mit ausländischen Mitteln oder durch heimische Strohmänner fordern wir ein Finanzierungsverbot.
- Mehr Transparenz insbesondere bei religiösen Organisationen und Dachverbänden, die in engem Austausch mit den Institutionen des Staates stehen. Hierbei sind es nicht die einzelnen Mitglieder, die es zu überwachen gilt, vielmehr muss insbesondere bei Verbänden, die in der Vergangenheit schon durch wenig verfassungstreues Verhalten in Erscheinung getreten sind, Wachsamkeit geboten sein. Sollte bei diesen weiterhin berechtigter Grund zur Sorge bestehen, so ist ihnen auch die Gemeinnützigkeit zu entziehen.
- Konsequentes Monitoring und zeitnahes Verbot rechtsextremer Strukturen, die hart ideologisch ausgerichtet sind und starke Radikalisierung zeigen.
- Ebenso müssen scheinbare “Hilfsvereine” wie z.B. “ANSAAR International”, die offen salafistisch sind, besser überwacht werden und falls sie den Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (FDGO) verlassen, auch verboten werden.
- Die Radikalisierung in den Gefängnissen muss verhindert werden. Dazu müssen bereits radikalisierte Gefangene soweit rechtlich möglich von anderen radikalisierungsgefährdeten Gefangenen ferngehalten bzw. der Kontakt entsprechend überwacht werden. Für radikalisierte Ausländer*innen, die eine Gefahr für unsere Gesellschaft und FDGO darstellen, fordern wir die konsequente Ausschöpfung aller ausländerrechtlich möglichen Maßnahmen, insbesondere der Aufenthaltsbeendigung und Abschiebung. Wer nicht auf dem Boden der FDGO steht, hat das Bleiberecht in Deutschland verwirkt. Die Wiedereinreise aufgrund einer Gefährdung der FDGO abgeschobener Personen muss von anderen noch beeinflussbaren Insass*innen strickt ferngehalten werden.
Gleichzeitig muss Präventionsarbeit geleistet werden: Sensibilisierung von Vollzugsbeamten für erste Anzeichen von Radikalisierung, mehr Beschäftigungsmöglichkeiten und die Ermöglichung von muslimischer Seelsorge analog zur evangelischen und katholische Seelsorge durch hauptamtliche und vom Staat bezahlte Seelsorger. - Für radikalisierte, straffällige Ausländer*innen, die eine Gefahr für unsere Gesellschaft und FDGO darstellen, fordern wir die Abschiebung, soweit das rechtlich und faktisch möglich ist. Wer nicht auf dem Boden der FDGO steht, hat unserer Ansicht nach das Bleiberecht in Deutschland verwirkt. Eine Abschiebung in Kriegsgebiete oder Staaten, in denen etwa Folter oder die Todesstrafe droht, lehnen wir jedoch aufgrund der unantastbaren Menschenwürde weiterhin ab. Die Wiedereinreise abgeschobener Gefährder*innen und Terrorist*innen muss langfristig verhindert werden.
- Die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden in Deutschland und der EU muss weiter verbessert werden. Wir fordern eine gesetzliche Grundlage für Plattformen des Informationsaustausches (Gemeinsames Terrorabwehrzentrum) auch auf europäischer Ebene, damit der Austausch von Polizei, Geheimdiensten und Staatsanwaltschaften in einem abgesicherten rechtlichen Rahmen erfolgen kann.
- Die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden in Deutschland und in der EU muss weiter verbessert werden. Wir fordern eine gesetzliche Grundlage für Plattformen des Informationsaustausches (Gemeinsames Terrorabwehrzentrum) auch auf europäischer Ebene, damit der Austausch von Polizei, Geheimdiensten und Staatsanwaltschaften in einem abgesicherten rechtlichen Rahmen erfolgen kann. Dabei ist für das deutsche Gemeinsame Terrorabwehrzentrum auf das Trennungsgebot zwischen Polizei und Verfassungsschutz zu achten. Insbesondere muss auch die gesonderte parlamentarische Kontrolle dieses Austausches sichergestellt sein, dies kann z.B. durch ein neues gemeinsames Parlamentarisches Kontrollgremium des Bundes und der Länder sichergestellt werden. Für uns ist klar, das Trennungsgebot ist ein wichtiger Baustein für die Rechtsstaatlichkeit unserer Sicherheitsarchitektur. Daher fordern wir eine Verankerung dieses Prinzips auch im Grundgesetz.