Liberaler Tierschutz
Beschluss vom Bezirksparteitag (12.10.2019)
Unter liberalem Tierschutz verstehen wir den Einsatz für eine artgerechte, an
ethische Grundsätze gekoppelte, verantwortungsvolle Tierhaltung, die den
Respekt vor leidensfähigen Lebewesen wahrt, aber in keiner Weise als generelle
Kampfansage gegen Bauern, Landwirte und Züchter zu verstehen ist. Liberaler
Tierschutz bedeutet auch die Belange der Tierhalter, wie z.B. wirtschaftliche
Rechtssicherheit zu berücksichtigen. Weder Fleischverbot, noch andere
Bevormundungen sollen unser Ziel sein. Sachlich und realistisch möchten wir
Rahmenbedingungen schaffen, um Tierleid zu minimieren.
Der Tierschutz ist im Grundgesetz verankert. Einige Punkte der daraus
getroffenen Verordnungen sind jedoch widersprüchlich angelegt und in
unterschiedlicher Weise interpretierbar. Deshalb bedarf es einer dringenden
Überarbeitung. Wir sehen in unserer Partei, der FDP, die Möglichkeit, zwei
vermeintliche Gegensätze in Einklang zu bringen. Durch klare, zukunftsweisende
Regelungen, die Planungssicherheit für alle schaffen, die auf verschiedenster
Weise mit Tieren zu tun haben. Gleichzeitig wird die Umsetzung effektiven
Tierwohls ermöglicht. Nur eine verantwortungsvolle Tierhaltung ermöglicht
qualitativ hochwertige Lebensmittel
1.Kontrollen bei der Haltung
Derzeit finden Überprüfungen in Stallungen in Bayern durchschnittlich nur alle 42
Jahre statt. Eigenkontrollen haben sich als unzuverlässig erwiesen.
Dokumentierte Zustände liefern nicht selten ein erschreckendes Bild der
Verwahrlosung und Verantwortungslosigkeit.
Wir fordern unabhängige, unangemeldete Stallkontrollen von dafür eigens
ausgebildeten Personen, z.B. Veterinärassistenten, die im Falle gravierender
Verstöße gegen den Tierschutz, den zuständigen Amtstierarzt einschalten. Es
obliegt dem Amtstierarzt über angemessene Sanktionen und erforderliche
Nachkontrollen zu entscheiden.
2.Kontrollen beim Transport
Tiere, die zur Schlachtung bestimmt sind, sollten nicht erst ins Ausland transportiert werden sondern bereits in Deutschland geschlachtet werden. Wir haben beim Tiertransport nicht nur in Drittländer, sondern auch innerhalb der
EU Verantwortung für unsere Tiere zu tragen, dass Ihnen kein unnötiges Leid
zugefügt wird, dass ausreichende Versorgung, das Tränken und Füttern
sichergestellt ist, dass Ruhe, bzw. Auslaufphasen eingehalten werden, auch
beim Verladen Tierschutzrecht nach EU Verordnung eingehalten wird und dass
die Schlachtung möglichst schmerzfrei durchgeführt wird.
In der entsprechenden EU-Verordnung ist ganz klar geregelt, dass der Transport
von Tieren bei Temperaturen über 30 °C nicht genehmigt werden darf. Dennoch
ist es im vergangenen Jahr zu Fällen gekommen, bei denen die Tiere aus 15
EU-Mitgliedstaaten beispielsweise bei ihrem Transport über die Grenze zur
Türkei deutlich zu hohen Temperaturen ausgesetzt gewesen sind. Nach
Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums wurden im Juli und August der
Jahre 2017 und 2018 insgesamt 210 Tiertransporte aus Deutschland über die
bulgarisch-türkische Grenze durchgeführt. Davon waren nur 26 bei Temperaturen
bis maximal 30 °C abgewickelt worden, bei den restlichen 184 haben die
Temperatur höher gelegen.
Wir fordern, Kontrollen durchzuführen, die Transportfähigkeit der Tiere zu überprüfen und gegebenenfalls zu untersagen. Tiertransporte in den Sommermonaten
entsprechend der EU-Transportverordnung bei Temperaturen über 30°
grundsätzlich nicht zu genehmigen.
3.Kontrollen bei der Schlachtung
Für die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften, die die Vermeidung von
Schmerzen und Schäden verlangen, ist der Lebensmittelunternehmer
verantwortlich. Dem amtlichen Personal obliegt es, zu überprüfen, ob der
Lebensmittelunternehmer seiner Verpflichtung, die lückenlosen und dauerhaften
tierschutzrechtlichen Anforderungen sicherzustellen, gerecht wird. Dass genau
diese Anforderungen in der Realität oft nicht umgesetzt werden, beweisen uns
zahlreiche Dokumentationen. Gravierende Mängel bei der Betäubung führen
dazu, dass Tiere ihren langsamen Tod bei vollem Bewusstsein und Schmerzen
ertragen müssen. Das ist die Folge permanenter, personeller Unterbesetzung von
Amtstierärzten, oder hierzu befähigtem Kontrollpersonal.
Wir fordern eine regelmäßige, fachaufsichtliche Unterstützung der im
Schlachtbetrieb tätigen Amtstierärzte durch mehr amtl. Tierärzte und
Fachassistenten, um eine umfassende Überwachung sicherzustellen.Die
zuständige Behörde hat für die im Schlachtbetrieb tätigen Amtstierärzte
Schulungen, insbesondere zur Kontrolle und praktischen Beurteilung der
Betäubungswirkung und Feststellung der ordnungsgemäßen Entblutung,
durchzuführen.Die zuständige Behörde hat für die regelmäßige, technische
Überprüfung der Betäubungsgeräte durch technische Sachverständige Sorge zu
tragen.Zur unverzüglichen und nachhaltigen Abstellung von Mängeln, sind durch
die zuständige Behörde geeignete Maßnahmen (bis zu Untersagung der
Schlachtung) anzuordnen und deren Umsetzung zu kontrollieren.