Qualzucht: Hund- und Katzenrassen

Beschluss des Bezirksvorstandes vom 15.01.2020

Wir fordern eine verbindliche Rechtsverordnung, die klar benennt, was als Qualzucht gilt. Auch der Handel mit aus Qualzucht hervorgegangenen Tieren soll verboten werden. Als gesetzliche Grundlage muss das Qualzucht-Gutachten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BMEL) aus dem Jahr 1999 zugrunde gelegt werden.