Schaffung eines Energieentlastungsbetrags nach dem neuen § 24 c EStG
Schaffung eines Energieentlastungsbetrags nach dem neuen § 24 c EStG
Um den Mittelstand und den privaten Haushalten ab dem Jahre 2023 steuerwirksam zu unterstützen, setzen wir Freie Demokraten Oberbayern uns für die Schaffung eines Energieentlastungsbetrages i.S.d. neuen § 24 c EStG ein, der von der Summe der Einkünfte im Einkommensteuergesetz abgezogen werden kann.
Pauschal kann ein Betrag von 700 € pro Haushaltsmitglied angesetzt werden. Dies wäre bei einer Familie mit 2 Kindern ein Betrag von 2.800 € pro Jahr. Bei einem Einkommensteuersatz von 35% wäre die Steuerersparnis 980 € und würde die Bezieher von positiven Einkünften direkt in der Steuererklärung ab 2023 entlasten. Da in der Zukunft mit weiteren Belastungen (z.B. Kohlendioxidabgabe) pro Jahr zu rechnen ist, sollte das von der FDP geführte Finanzministerium sehr schnell eine Entscheidung, herbeigeführt im Finanzausschuss des Bundestages, beantragen, um diesen Gesetzesparagraphen per Gesetzesentwurf in den Bundestag einzubringen. Vorab ist dieser Antrag auf dem Bezirksparteitag der FDP vorzustellen.