Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Milchkühen
Beschluss des Bezirksvorstandes vom 15.01.2020
Wir fordern, bezüglich der Haltung von über 6 Monate alten Rindern durch klare Regelungen Rechtssicherheit zu schaffen und die ganzjährige Anbindehaltung mit einer an den Erfordernissen des Tierschutzes orientierten angemessenen Übergangsphase grundsätzlich zu verbieten.