Verbot der Kastenstandhaltung bei der Schweinezucht
Beschluss des Bezirksvorstandes vom 15.01.2020
Wir fordern aus tierschutzrechtlicher Sicht das Verbot der dauerhaften Kastenstandhaltung der Sauen, mit Ausnahme der Abferkelboxen. Bei der konkreten Umsetzung der Änderung der TierSchNutzV sind Übergangsfristen von 5 bis maximal 8 Jahren vorzusehen.